Freitag, 1. Juni 2007

Die erworbene Immobilie lag im Problemviertel

Nachdem ein Kunde bei einem Makler eine Immobilie erworben hatte,

stellte sich herraus dass das Gebäde in einem Wohnviertel lag, der als sozialer Brennpunkt bekannt war. Allerdings nicht dem Käufer.

Der Käufer weigerte sich daraufhin die vereinbarte Provision an den Makler zu bezahlen.

Zu Recht.

Der Makler hätte den Käufer unbedingt darauf hinweisen müssen.

LG Heidelberg

Az : 2 S 46/05

Betrug mit Tierhaaren?

Ein Tier hat das Auto einer Versicherungsnehmerin gerammt,

trotz Harren am Auto glaubte die Versicherung nicht an einen Wildunfall. Die Versicherungsnehmerin hätte die Haare vorsorglich dabei gehabt haben können.

Dies hielt das Gericht für Unsinn.

Die Versicherungsnehmerin bekam den Schaden ersetzt.


OLG Hamburg

Az : 14 U 42/02