Freitag, 1. Juni 2007
Die erworbene Immobilie lag im Problemviertel
Nachdem ein Kunde bei einem Makler eine Immobilie erworben hatte,
stellte sich herraus dass das Gebäde in einem Wohnviertel lag, der als sozialer Brennpunkt bekannt war. Allerdings nicht dem Käufer.
Der Käufer weigerte sich daraufhin die vereinbarte Provision an den Makler zu bezahlen.
Zu Recht.
Der Makler hätte den Käufer unbedingt darauf hinweisen müssen.
LG Heidelberg
Az : 2 S 46/05
stellte sich herraus dass das Gebäde in einem Wohnviertel lag, der als sozialer Brennpunkt bekannt war. Allerdings nicht dem Käufer.
Der Käufer weigerte sich daraufhin die vereinbarte Provision an den Makler zu bezahlen.
Zu Recht.
Der Makler hätte den Käufer unbedingt darauf hinweisen müssen.
LG Heidelberg
Az : 2 S 46/05
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