Freitag, 1. Juni 2007

Die erworbene Immobilie lag im Problemviertel

Nachdem ein Kunde bei einem Makler eine Immobilie erworben hatte,

stellte sich herraus dass das Gebäde in einem Wohnviertel lag, der als sozialer Brennpunkt bekannt war. Allerdings nicht dem Käufer.

Der Käufer weigerte sich daraufhin die vereinbarte Provision an den Makler zu bezahlen.

Zu Recht.

Der Makler hätte den Käufer unbedingt darauf hinweisen müssen.

LG Heidelberg

Az : 2 S 46/05

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