Freitag, 1. Juni 2007
Betrug mit Tierhaaren?
Ein Tier hat das Auto einer Versicherungsnehmerin gerammt,
trotz Harren am Auto glaubte die Versicherung nicht an einen Wildunfall. Die Versicherungsnehmerin hätte die Haare vorsorglich dabei gehabt haben können.
Dies hielt das Gericht für Unsinn.
Die Versicherungsnehmerin bekam den Schaden ersetzt.
OLG Hamburg
Az : 14 U 42/02
trotz Harren am Auto glaubte die Versicherung nicht an einen Wildunfall. Die Versicherungsnehmerin hätte die Haare vorsorglich dabei gehabt haben können.
Dies hielt das Gericht für Unsinn.
Die Versicherungsnehmerin bekam den Schaden ersetzt.
OLG Hamburg
Az : 14 U 42/02
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