Dienstag, 29. Mai 2007
Eine Testament-Änderung gilt auch auf einer Kopie
Wenn man kurz vor seinem Tod sein Testament ändern will,
so reicht auch eine Kopie des ursprünglichen Testamentes, wenn sich das Original an einem anderen Ort befindet. Man darf dann auf der Kopie Änderungen vornehmen.
Änderungen sind dann gültig, weil sie zusammen mit dem Originaltext eine einheitliche Willenserklärung darstellen.
OLG München
Az : 31 Wx 072/05
so reicht auch eine Kopie des ursprünglichen Testamentes, wenn sich das Original an einem anderen Ort befindet. Man darf dann auf der Kopie Änderungen vornehmen.
Änderungen sind dann gültig, weil sie zusammen mit dem Originaltext eine einheitliche Willenserklärung darstellen.
OLG München
Az : 31 Wx 072/05
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