Sonntag, 27. Mai 2007

Waffenschein von Jäger eingezogen

Wenn ein Jäger seine Jagdwaffe gegen Personen einsetzt, verliert er seinen Jagd,- und Waffenschein.

Dies gilt auch dann, wenn wie in diesem Fall lediglich ein Warnschuss in die Luft abgefeuert wird.


Verwaltungsgericht Darmstadt

Az : 5 E 543/06

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