Dienstag, 29. Mai 2007
Inkassogebüren zu Lasten des Gläubigers
Wenn ein Gläubiger eine Inkassofirma mit der Eintreibung von Schulden beauftragt,
so muss der der Gläubiger die Kosten für die Inkassofirma selber übernehmen.
Ein Schuldner ist zwar verpflichtet seine Schulden zu begleichen, muß aber vermeidbare Kosten nicht übernehmen.
BGH
Az. VII ZB 53/05
so muss der der Gläubiger die Kosten für die Inkassofirma selber übernehmen.
Ein Schuldner ist zwar verpflichtet seine Schulden zu begleichen, muß aber vermeidbare Kosten nicht übernehmen.
BGH
Az. VII ZB 53/05
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