Dienstag, 29. Mai 2007

Inkassogebüren zu Lasten des Gläubigers

Wenn ein Gläubiger eine Inkassofirma mit der Eintreibung von Schulden beauftragt,

so muss der der Gläubiger die Kosten für die Inkassofirma selber übernehmen.
Ein Schuldner ist zwar verpflichtet seine Schulden zu begleichen, muß aber vermeidbare Kosten nicht übernehmen.

BGH

Az. VII ZB 53/05

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