Sonntag, 27. Mai 2007

Witwenrente, trotz kurzer Ehe

Eine Witwe hat trotz sehr kurzer Ehe anspruch auf Witwenrente.

Wenn ein Ehegatte knapp drei Wochen nach der Eheschließung an einem schon länger bekannten Krebsleiden stirbt, und die Witwe glaubhaft versichert von der Genesung des Partners überzeugt gewesen zu sein, bleibt der Anspruch auf Witwenrente erhalten. Hierbei handele es sich nicht um eine Versorgungsehe.

LG Mönchengladbach

Az : 5 T 51/06

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