Sonntag, 27. Mai 2007

Jugendherberge statt Hotel ist ein Reisemangel

Die Unterbringung in einer Jugendherberge statt in einem Hotel stellt einen Reisemangel dar.



Betroffene Urlauber können eine Reisepreisminderung verlangen.





Landgericht Arnsberg



Az : 5 S 115/06

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