Dienstag, 29. Mai 2007
Mieter kann Bankeinzug bei Streit um Miete zurückziehen
Wenn ein Mieter gegen die Nebenkostennachzahlung schriftlich Einspruch erhebt,
der Vermieter den geforderten Betrag aber trotzdem vom KTO des Mieters abbucht, so darf der Mieter die Abbuchung stornieren lassen und die Ermächtigung zum Einzug von Mieten zurückziehen. Auch wenn eine Einzugsermächtigung im Mitvertrag vereinbart ist.
Bei Mietstreit ist dies erlaubt.
AG Hamburg
Az : 49 C 609/04
der Vermieter den geforderten Betrag aber trotzdem vom KTO des Mieters abbucht, so darf der Mieter die Abbuchung stornieren lassen und die Ermächtigung zum Einzug von Mieten zurückziehen. Auch wenn eine Einzugsermächtigung im Mitvertrag vereinbart ist.
Bei Mietstreit ist dies erlaubt.
AG Hamburg
Az : 49 C 609/04
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