Sonntag, 27. Mai 2007
Reisepreisminderung wegen Ameisenplage
Eine Ameisenplage rechtfertigt eine Reisepreisminderung,
wenn eine Ameisenplage bekannt ist und dieser Begriff auch vom Reiseleiter und vom Personal verwendet wird, handelt es sich nicht mehr um eine bloße Unannehmlichkeit.
Der Kunde kann sich eine gesonderte Mängelanzeige sparen und den Reisepreis um 5 Prozent mindern.
OLG Düsseldorf
Az : U 137/99
wenn eine Ameisenplage bekannt ist und dieser Begriff auch vom Reiseleiter und vom Personal verwendet wird, handelt es sich nicht mehr um eine bloße Unannehmlichkeit.
Der Kunde kann sich eine gesonderte Mängelanzeige sparen und den Reisepreis um 5 Prozent mindern.
OLG Düsseldorf
Az : U 137/99
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